Was muss man wissen, um in Deutschland eine Drohne zu fliegen?

Wer in Deutschland eine Drohe fahren will, der muss eine Menge an Regeln und Vorschriften beachten. Die im April 2017 erlassene Drohnen-Verordnung wurde Anfang 2021 aktualisiert. Diese Sachen muss man als Führer einer Drohne in Deutschland wissen.

Versicherung

Tatsächlich benötigt jede Drohne in Deutschland eine Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Zweck diese genutzt wird. Egal ob beruflich oder privat, jeder, der eine Drohne fliegt, muss diese versichern lassen. In der Regel deckt außerdem die private Haftpflichtversicherung die Drohne und die Elektronik nicht mit ab, sodass eine zusätzliche Versicherung für das Flugobjekt abgeschlossen werden muss. Diese beginnen bei wenigen Euro im Jahr.

Kennzeichnung

Des Weiteren muss jede Drohne dem Besitzer eindeutig zugeordnet werden. Bis April 2021 hat es dafür gereicht, den Namen und die Adresse anzubringen. Heute muss eine elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) an der Drohne angebracht sein. Unter diese Pflicht fallen alle gängigen Drohnen, auch jene unter 250 Gramm. Dies ist ähnlich wie auf grandado.

Drohnenführerschein

Neben den zwei voraus genannten Punkten sollte man auch über den Drohnenführerschein Bescheid wissen. Hier unterscheidet man zwischen dem kleinen (EU Kompetenznachweis) und dem großen (EU Fernpilotenzeugnis) Drohnenführerschein.
Der kleine Führerschein wird benötigt, wenn das Gewicht der Drohne bei über 250 Gramm liegt oder die Klasse der Drohne bei C0 liegt. Alles darunter kann auch ohne Führerschein geflogen werden.
Wer auch über 500 Gramm noch Drohnen fliegen will, der braucht den großen Drohnenführerschein. Das EU-Fernpilotenzeugnis erlaubt Menschen, auch Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 und 2000 Gramm zu fliegen. Außerdem kann die Drohne in der Klasse C2 klassifiziert worden sein oder zu den Kategorien Open A3 oder Open A2 zählen.
Welche Drohne welche Klasse hat, findet man einfach durch einen Blick in die Betriebsanleitung heraus.

Wo darf geflogen werden?

Grundsätzlich sind immer zwei Regeln zu beachten: Die Drohne darf nicht über 120 Meter über dem Grund fliegen und die Drohne muss immer in Sichtweite des Drohnen-Führers sein. Daneben gibt es spezielle Ausnahmen, welche auf bestimmten Gebieten gelten.
Grundsätzlich ist das Fliegen über einem Wohngrundstück verboten, außer man hat eine Erlaubnis dazu oder die Drohne hat ein Gewicht unter 250 Gramm, hat keine Kamera oder sonstige Aufzeichnungsfunktionen. Es darf nicht über Naturschutzgebieten geflogen werden. Ohne eine berechtigte Freigabe muss ein Radius von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen, ein Seitenabstand von 1 Kilometer zu Flughäfen und wenn die Start- und Landebahn dazugerechnet wird, ein Abstand von 5 Kilometern eingehalten werden. Außerdem darf nicht in Kontrollzonen geflogen werden.
Dazu muss zu vielen Anlagen und Gebieten ein seitlicher Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Dazu zählen sämtliche Menschenansammlungen, Krankenhäuser, militärische Anlagen und Industrieanlagen. Auch zu Bundesfernstraßen wie etwa Autobahnen, Bahnanlagen und Landeplätze für Helikopter muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bei Unfällen, Unglücksorten oder in Katastrophengebieten darf ebenfalls der Sicherheitsabstand von 100 Metern nicht unterschritten werden. Zu guter Letzt muss man einen Abstand von 100 Metern zu Justizvollzugsanstalten und zu Anlagen der Energieerzeugung sowie -verteilung eingehalten werden.
Neben diesen groben Vorschriften sind auch viele Ausnahmen gesetzlich geregelt. Am besten informiert man sich speziell zu dem Gebiet, wo man fliegen möchte, um nicht gegen die Vorschriften zu verstoßen.